Auf ein Wort

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Geschwisterlicher Besuchsdienst

In der ersten vollen Novemberwoche wird die St. Jacobi-Gemeinde visitiert. Doch was ist die Visitation eigentlich?

Im 16. Jahrhundert war die Visitation ein wichtiges Werkzeug, um die Reformation durchzu-führen. Mit ihrer Hilfe stellte man fest, ob die Ortspfarrer etwa die neue evangelische Lehre predigten. Bereits 1527 entwarf Philipp Melanchthon im Einvernehmen mit Martin Luther eine entsprechende Visitationsordnung.

Führten früher die Landesherren die Aufsicht über die Visitation, so änderte sich das mit der Trennung von Kirche und Staat nach dem ersten Weltkrieg. Seitdem ist die Visitation der evangelischen Landeskirchen in Deutschland ein innerkirchliches Instrument, das i.d.R. alle sechs Jahre in den Kirchengemeinden und evangelischen Einrichtungen angewandt wird.

2012 überarbeitete die Landessynode das Kirchengesetz über die Visitation, dessen allgemeine Bestimmungen nun folgenden Wortlaut haben:

„1. Die Visitation ist ein ge-schwisterlicher Besuchsdienst. Sie ist durch eine Grundhaltung der Wertschätzung und Ermutigung bestimmt. Für diese Haltung tragen Visitierende und Visitierte gemeinsam die Verantwortung.

2. Die Visitation ist eine Leitungsaufgabe der Kirche. Sie nimmt wahr, wie in Kirchengemeinden, Kirchenkreisen, Werken und Einrichtungen das Evange-lium von Jesus Christus verkündigt wird und Gestalt gewinnt.

3. Die Visitation ist eine Aufgabe der Kirchenordnung. Sie bringt die Zugehörigkeit der konkreten Gemeinde zur Kirche Jesu Christi zum Ausdruck und stellt die Kirchen-gemeinde in den regionalen und überregionalen Zusammenhang der Landeskirche.

4. Die Visitation hat insbesondere folgende Aufgaben:

- Sie soll die Arbeit und das geistliche Leben in Kirchengemeinden und sonstigen Körperschaften wahrnehmen.

- Sie dient dazu, Ziele der Arbeit zu formulieren, die vorhandenen Aktivitäten an diesen Zielen zu messen und Planungen an diesen Zielen auszurichten, zu überprüfen und erforderlichenfalls anzu-passen.

- Sie dient dazu, festzustellen, ob die Kirchengemeinden und sonstigen Körperschaften die in der Landeskirche geltenden Ordnungen beachten.

- Die Visitation dient ferner dazu, den kirchenleitenden Organen der Landeskirche einen Überblick über das kirchliche Leben zu verschaffen und ihnen Grund-lagen für ihr Planen und Handeln zu geben.“

Geschwisterlicher Besuchsdienst: Ein schönes Bild dafür, wie Visitierende - zuallererst Superintendent Christian Schefe, aber darüber hinaus auch (weitere) Pastoren und Mitarbeitende auf Kirchenkreisebene - und Visitierte, in diesem Fall die St. Jacobi-Gemeinde, zueinander in Beziehung gesetzt werden.

Durch das Verfassen eines ausführlichen Visitationsberichtes, der möglichst vollständig alle Aspekte und Arbeitsbereiche in den Blick nimmt, setzt sich der Kirchenvorstand neben weiteren Mitarbeitenden und Ehrenamtlichen bereits im Vorfeld mit der eigenen Gemeinde auseinander.

Im November kommt der Superintendent nach Rodenberg, um vor allem in verschiedenen Konstellationen mit den Menschen hier ins Gespräch zu kommen: mit den Haupt- und Ehrenamtlichen, aber auch mit den Vereinen und Politikern vor Ort oder Vertretern der anderen Kirchengemeinden aus der ökumenischen Arbeitsrunde.

Am Ende steht der Visitationsgottesdienst am 10. November. Im Anschluss wird ein Kirchenkaffee angeboten, und es besteht die Möglichkeit, das persönliche Gespräch mit dem Superintendenten zu suchen.

Auf gute Begegnungen!
Ihre Pastorin Sandra Schulz

Pastorin Sandra Schulz